Rechtsgebiet Familienrecht
Das Familienrecht ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Durch seine vielfältigen Fallgestaltungen regelt es die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Insbesondere:
- die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens, Aufhebung der Ehe,
- Feststellen des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Kindesunterhalt (Unterhalt für ein minderjähriges Kind, Kind in der Berufsausbildung, Unterhalt für ein volljähriges Kind)
- Trennungs-, Ehegattenunterhalt
- Unterhalt nicht verheirateter Eltern
- Verwandtenunterhalt
- Umgangs- und Sorgerecht
- Herausgabe des Kindes
- Gewaltschutzsachen (Kontaktverbot)
- Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie nichtehelicher Lebenspartnerschaften
- Adoptions- und Abstammungssachen
- Familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Getrenntlebens- und Scheidungsvereinbarungen)
- Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft, allgemeiner familienrechtlicher Ausgleichsanspruch und Rückabwicklung von Zuwendungen zwischen Ehegatten -Gütertrennung – }
Ehewohnung und Hausrat
Ihr Ansprechpartner
Das Familienrecht ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Durch seine vielfältigen Fallgestaltungen regelt es die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Insbesondere:
- die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens, Aufhebung der Ehe,
- Feststellen des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Kindesunterhalt (Unterhalt für ein minderjähriges Kind, Kind in der Berufsausbildung, Unterhalt für ein volljähriges Kind)
- Trennungs-, Ehegattenunterhalt
- Unterhalt nicht verheirateter Eltern
- Verwandtenunterhalt
- Umgangs- und Sorgerecht
- Herausgabe des Kindes
- Gewaltschutzsachen (Kontaktverbot)
- Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie nichtehelicher Lebenspartnerschaften
- Adoptions- und Abstammungssachen
- Familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Getrenntlebens- und Scheidungsvereinbarungen)
- Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft, allgemeiner familienrechtlicher Ausgleichsanspruch und Rückabwicklung von Zuwendungen zwischen Ehegatten -Gütertrennung – }
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Das Familienrecht ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Durch seine vielfältigen Fallgestaltungen regelt es die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Insbesondere:
- die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens, Aufhebung der Ehe,
- Feststellen des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Kindesunterhalt (Unterhalt für ein minderjähriges Kind, Kind in der Berufsausbildung, Unterhalt für ein volljähriges Kind)
- Trennungs-, Ehegattenunterhalt
- Unterhalt nicht verheirateter Eltern
- Verwandtenunterhalt
- Umgangs- und Sorgerecht
- Herausgabe des Kindes
- Gewaltschutzsachen (Kontaktverbot)
- Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie nichtehelicher Lebenspartnerschaften
- Adoptions- und Abstammungssachen
- Familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Getrenntlebens- und Scheidungsvereinbarungen)
- Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft, allgemeiner familienrechtlicher Ausgleichsanspruch und Rückabwicklung von Zuwendungen zwischen Ehegatten -Gütertrennung – }
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