Rechtsgebiet Erbrecht
Das Erbrecht ist im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es regelt die Weitergabe des geschaffenen Vermögens. Dies kann gesetzlich aber auch durch die Gestaltung des letzten Willens erfolgen.
Um Erbstreitigkeiten zu verhindern, ist es wichtig, seinen Nachlass zu regeln. Bei der konkreten Formulierung von letztwilligen Verfügungen sind wir für Sie da.
Des Weiteren umfasst das Erbrecht folgende Themen:
- Geltendmachung oder auch Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungansansprüchen
- Erbscheinsverfahren
- Testamentsgestaltung und Anfechtung
- Erbverträge
- Erbfälle mit Auslandsbezug
- Mögliche Optimierung der Erbschaftssteuer
- Testierfähigkeit
- Demenz des Erblassers
- Recht der Erbengemeinschaft
- Erbauseinandersetzungsverträge
- Vermächtnisse
- Schenkungen und Vorschenkungen
Ihr Ansprechpartner
Ergrün Yildiz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kontakt
Sekretariat: Frau Surdmann
Telefon: 07131 9653-36
Fax: 07131 60304
E-Mail: yildiz@drwachter.de
Das Erbrecht ist im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es regelt die Weitergabe des geschaffenen Vermögens. Dies kann gesetzlich aber auch durch die Gestaltung des letzten Willens erfolgen.
Um Erbstreitigkeiten zu verhindern, ist es wichtig, seinen Nachlass zu regeln. Bei der konkreten Formulierung von letztwilligen Verfügungen sind wir für Sie da.
Des Weiteren umfasst das Erbrecht folgende Themen:
- Geltendmachung oder auch Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungansansprüchen
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- Erbfälle mit Auslandsbezug
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- Recht der Erbengemeinschaft
- Erbauseinandersetzungsverträge
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Um Erbstreitigkeiten zu verhindern, ist es wichtig, seinen Nachlass zu regeln. Bei der konkreten Formulierung von letztwilligen Verfügungen sind wir für Sie da.
Des Weiteren umfasst das Erbrecht folgende Themen:
- Geltendmachung oder auch Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungansansprüchen
- Erbscheinsverfahren
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- Erbfälle mit Auslandsbezug
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