Die bundesweite Fristverlängerung ist beschlossen!
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich darauf geeinigt, die Abgabefrist der Feststellungserklärungen für die Grundsteuer bundesweit und einmalig bis zum 31.01.2023 zu verlängern.
Grund für die Fristverlängerung sei u.a. die Entlastung der Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberater/innen. Bund und Länder haben außerdem befürchtet, dass die Finanzämter mit unzähligen Fristverlängerungsanträgen überflutet werden könnten. Denn drei Wochen vor Fristende sind gerade mal 20 Prozent der Grundsteuererklärungen an die Finanzämter übermittelt worden.