Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren (§ 3 Nr. 11b EStG).
Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.
Im Falle eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses muss die Gewährung einer solchen Beihilfe oder Unterstützung jedoch auch unter Fremden üblich sein.
Arbeitgeber können die Prämie bis 31.12.2024 steuerfrei zahlen.