Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und die Rechtsschutzversicherung daher leisten muss.
OLG Düsseldorf vom 21.09.2017 : „VW-Abgasskandal“: Rechtsschutzversicherung muss leisten
von Dieter Hess | 21. Juli 2020 | AKTUELLES, Entscheidung des, OLG