Das BAG hat entschieden, dass Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs verrechenbar sind.
BAG vom 12.02.2019: Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich
von Dieter Hess | 21. Juli 2020 | AKTUELLES, Entscheidung des, BAG